Durch die Nachbesserung beim § 246e BauGB entsteht Flexibilität, die sowohl die Schaffung neuen Wohnraums als auch die Anpassung bestehender Häuser an veränderte Lebenssituationen erleichtert.
Wohnen soll für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben. Das Kabinett hat deshalb die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 auf den Weg gebracht.
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